Noch mehr Tipps & Infos

Hier findest du weitere Tipps und wichtige Informationen rund um dein Ferienpraktikum. Klick dich einfach durch die verschiedenen Punkte.


Auch bei einem freiwilligen Praktikum in den Ferien geht es darum, dass Jugendliche einen Beruf kennenlernen können und nicht um das Erbringen von Arbeitsleistungen. Deshalb besteht auch hier keine grundsätzliche Verpflichtung für eine Vergütung. Kurz: Geld gibt es auch bei diesem Praktikum nicht, dafür aber wichtige Erkenntnisse für dich, was deine Berufswahl angeht.

Wenn du zwischen 15 und 18 Jahren alt bist und vollzeitschulpflichtig bist, darfst du in den Schulferien maximal 8 Stunden täglich, d. h. maximal 40 Stunden wöchentlich arbeiten. Dabei gilt: Du darfst nicht mehr als 5 Tage in der Woche arbeiten und höchstens 4 Wochen im gesamten Kalenderjahr. Vor 6 Uhr und nach 20 Uhr darfst du normalerweise nicht beschäftigt werden. Allerdings gibt es auch einige Ausnahmen, z. B. bei Schichtzeiten im Gastgewerbe, der Landwirtschaft oder Tierhaltung.

Pausen zählen nicht zur Arbeitszeit und sind im Voraus genau festgelegt: Bei einer Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden sind mindestens 30 Minuten vorgeschrieben. Arbeitest du mehr als 6 Stunden, stehen dir insgesamt mindestens 60 Minuten Pause zu. Wichtig: Die erste Pause musst du spätestens nach 4,5, Stunden Arbeitszeit machen. Jede Pause muss mindestens 15 Minuten lang sein. Frage deinen Praktikumsleiter danach, wann im Betrieb Pausen üblich sind. Wenn die Zeit ohne Pause für dich zu lange ist, frage ihn einfach, ob du vielleicht öfter, aber dafür kürzere Pausen machen kannst. Wenn du mit ihm über dein ADHS sprichst, wird er dafür sicher noch mehr Verständnis haben.

An Samstagen, Sonntagen und an Feiertagen darfst du nicht arbeiten. Branchenbezogene Ausnahmen sind jedoch möglich. Musst du also ausnahmsweise an einem der genannten sonst arbeitsfreien Tage arbeiten, muss dich dein Praktikumsbetrieb an einem anderen Tag in derselben Woche frei stellen.

Als Praktikantin oder Praktikant darfst du keine Arbeiten machen, die dich körperlich oder seelisch zu sehr belasten. Darunter sind z. B. Arbeiten zu verstehen wie das Heben, Tragen und Bewegen schwerer Lasten, Arbeiten, bei denen dauerndes Stehen erforderlich ist, Arbeiten mit erzwungener Körperhaltung und Arbeiten mit einem hohen Maß an Verantwortung. Allerdings gibt es Ausnahmen, z. B. wenn die Arbeit zur Erreichung des Praktikumsziels erforderlich ist oder Schutz durch die Aufsicht eines fachkundigen Erwachsenen gewährleistet ist.

Schüler müssen vor Antritt des Betriebspraktikums darauf hingewiesen werden, dass die Sicherheitsvorschriften im jeweiligen Betrieb strikt einzuhalten sind.

Bei einem freiwilligen Ferienpraktikum, das nicht länger als 4 Wochen dauert, hast du keinen Anspruch auf Urlaub.

Wenn du krank wirst und nicht zum Praktikum kommen kannst, informiere so schnell wie möglich deinen Praktikumsleiter bzw. Ansprechpartner in deinem Praktikumsbetrieb.


ADHS-Ausbildungskompass

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