Je nachdem, für welchen Ausbildungsberuf du dich entscheidest, wirst du die nächsten 2 bis 3,5 Jahre abwechselnd in deinem Ausbildungsbetrieb und der Berufsschule verbringen. Die wichtigsten Eckpunkte sowie weitere wichtige Themen für den Ablauf der dualen Ausbildung haben wir hier für dich zusammengefasst:
Alle praktischen Fähigkeiten und Kenntnisse für deinen Ausbildungsberuf erlernst du im Ausbildungsbetrieb. Was genau du alles lernst, ist gesetzlich in der Ausbildungsordnung geregelt. Aufgrund dieser erstellt dein Ausbilder einen Ausbildungsplan für dich. Darin steht genau, wie und wann du im Betrieb welche Kenntnisse und Fähigkeiten erlernen sollst. Die Inhalte der Ausbildungseinheiten richten sich dabei nach der Reihenfolge der Prüfungen, die du absolvieren musst. Dein Ausbildungsplan ist übrigens ein Bestandteil deines Ausbildungsvertrags.
Die wenigsten machen es gerne, aber es führt kein Weg daran vorbei, denn das Berichtsheft brauchst du, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Im Berichtsheft hältst du während deiner Ausbildung schriftlich fest, was du täglich bzw. wöchentlich gemacht und gelernt hast. Das Heft liefert so die Ausbildungsnachweise über alle vermittelten Inhalte im Betrieb und in der Berufsschule. Dein vollständiges, vom Ausbilder monatlich unterschriebenes Heft musst du vor deiner Abschlussprüfung an der für dich zuständigen Kammer vorlegen, bei einigen Berufen auch schon zur Zwischenprüfung.
Der Besuch der Berufsschule ist für alle Azubis Pflicht. Dein Ausbildungsbetrieb muss dich deshalb für den Unterricht, für Schulveranstaltungen und die Teilnahme an Prüfungen freistellen. Außerdem muss er dir für die Zeit in der Berufsschule weiter deine Ausbildungsvergütung zahlen. Die Berufsschulzeit wird zudem auf deine Arbeitszeit angerechnet.
Für den erfolgreichen Abschluss deiner dualen Ausbildung sind für die meisten Ausbildungsberufe zwei Prüfungen zu absolvieren:
- Zwischenprüfung
Etwa nach der Hälfte deiner Ausbildung findet die Zwischenprüfung statt. Sie dient der Überprüfung deiner Lernfortschritte. Schriftlich oder mündlich werden dabei Inhalte aus deiner theoretischen und praktischen Ausbildung abgefragt. Die Zwischenprüfungsnote fließt in den meisten Fällen nicht in die Abschlussprüfung mit ein. Es gibt jedoch auch Ausbildungen, bei denen sie zur Abschlussprüfung zählt.
- Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung steht am Ende deiner Ausbildung an. Erlernst du einen Handwerksberuf, heißt die Prüfung auch Gesellenprüfung. Um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden, musst du dein Berichtsheft sowie einen Nachweis über die Zwischenprüfung vorlegen. Bei der Abschlussprüfung können die Inhalte deiner gesamten Ausbildung abgefragt werden. Sie besteht in der Regel aus einem schriftlichen, einem mündlichen und bei Handwerksberufen auch einem praktischen Teil. Mit Bestehen der Abschlussprüfung ist deine Ausbildung beendet.
Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du die Ausbildungsdauer verkürzen. Mit einem mittleren Bildungsabschluss kann die Ausbildungszeit um bis zu 6 Monate verkürzt werden, mit der (Fach-)Hochschulreife sogar bis zu 12 Monate. Um deine Ausbildung zu verkürzen, musst du gemeinsam mit deinem Betrieb einen Antrag bei der zuständigen Kammer stellen – am besten zu Beginn deiner Ausbildung. Aber es gibt noch zwei andere Möglichkeiten zur Verkürzung: Wenn du deine Zwischenprüfung mit einem sehr guten Notendurchschnitt abschließt oder du bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung hast, die du dir anrechnen lassen kannst.
Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du deine Ausbildung verlängern: Zum Beispiel, wenn du in der Zwischenprüfung sehr schlecht abschneidest und die Gefahr besteht, dass du dein Ausbildungsziel nicht erreichst. Oder wenn du längere Zeit krank warst und die so entstandenen Wissenslücken nicht mehr in der dafür vorgesehenen Zeit aufholen kannst. Außerdem kannst du eine Verlängerung beantragen, wenn du die Abschlussprüfung nicht geschafft hat.