Rund um deine Ausbildung gibt es einige wichtige Gesetze, Verordnungen und Verträge, die deine Rechte und Pflichten als Auszubildender genau regeln – dazu gehören z. B. dein Ausbildungsvertrag, die bundesweit geltende Ausbildungsverordnung für deinen Beruf, das Berufsbildungsgesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz sowie das Arbeitszeitgesetz. Was sich daraus an Rechten und Pflichten für dich ergibt, haben wir für dich zusammengefasst.
Übrigens: Falls du ein Gesetz nachlesen möchtest, findest du den Link zum Gesetz unter Nützliche Links.
Deine Rechte
Zu deinen Rechten gehört der Anspruch darauf, dass dein Ausbildungsbetrieb dir alles beibringt, was in der Ausbildungsordnung steht. Oder anders ausgedrückt: Dein Ausbildungsbetrieb muss dir die Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die du brauchst, um am Ende deine Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Deshalb dürfen alle dir aufgetragenen Arbeiten nur dem Ausbildungszweck dienen. Zudem sind Aufgaben unzulässig, die körperlich zu schwer oder gefährlich für dich sind.
Wie lange du arbeiten musst, ist gesetzlich im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt und hängt von deinem Alter ab. Bist du noch minderjährig, gelten für dich die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Dieses sieht vor, dass Jugendliche nicht mehr als 40 Stunden in der Woche und höchstens an 5 Tagen jeweils 8 Stunden arbeiten dürfen. Bist du schon volljährig, gelten die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes und deine wöchentliche Arbeitszeit ist auf 48 Stunden und 8 Stunden am Tag begrenzt. In einigen Branchen sind allerdings unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen erlaubt.
Als Azubi hast du, wie jeder andere Arbeitnehmer auch, ein Recht auf Pausen. Wie lange du Pause machen darfst, hängt davon ab, wie alt du bist und wie lange deine Arbeitszeit ist. Für Minderjährige gilt: Spätestens nachdem du 4,5 Stunden gearbeitet hast, steht dir eine Pause von mindestens 15 Minuten zu. Wieviel Pausenzeit dir insgesamt zusteht, richtet sich nach deiner Gesamtarbeitszeit:
- 30 Minuten Pause, wenn du 4,5 bis 6 Stunden arbeitest
- Mindestens 60 Minuten Pause, wenn du mehr als 6 Stunden arbeitest
Für Volljährige gilt: Spätestens nach 6 Stunden Arbeit steht dir eine Pause von mindestens 30 Minuten zu, die in Abschnitte von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden kann. Die Pausenzeit insgesamt richtet sich auch hier nach der Gesamtarbeitszeit:
- 30 Minuten Pause, wenn du sechs bis neun Stunden arbeitest
- 45 Minuten Pause, wenn du mehr als neun Stunden arbeitest
Laut Berufsausbildungsgesetz müssen die wesentlichen Inhalte des Vertrags zwischen Auszubildendem und Ausbildendem schriftlich niedergelegt werden. Das heißt, in deinem Arbeitsvertrag müssen z. B. das Ausbildungsziel (Berufsbezeichnung), Beginn und Dauer der Ausbildung, der Ausbildungsort, deine Vergütung, Arbeitszeiten, Dauer der Probezeit, Urlaub und Ausbildungsplan aufgeführt sein.
Material, das du zum Arbeiten und für deine Prüfungen brauchst, muss dir dein Ausbildungsbetrieb kostenlos zur Verfügung stellen. Dazu gehören z. B. Werkzeuge oder Berufskleidung. Alles, was du für die Berufsschule benötigst, musst du dir dagegen selbst besorgen.
Die erste Zeit deiner Ausbildung bist du in der Probezeit. Sie ist dazu da, dass du überprüfst, ob du den richtigen Beruf gewählt hast. Aber auch dein Ausbildungsbetrieb nutzt die Zeit, um herauszufinden, ob ihr zusammenpasst. Die Probezeit kann von 1 Monat bis zu 4 Monaten dauern. Wenn sich herausstellen sollte, dass die Ausbildung nichts für dich ist, kannst du deinen Ausbildungsvertrag in der Probezeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Für deinen Ausbildungsbetrieb gilt das genauso. Eine Kündigung muss dabei immer schriftlich erfolgen.
Nach der Probezeit kannst du nur noch kündigen, wenn wichtige Gründe vorliegen, z. B. wenn du den Beruf wechseln willst oder wenn dein Betrieb sich nicht an deinen Ausbildungsvertrag hält. Achtung: Auch dein Betrieb hat das Recht, dir zu kündigen, wenn entsprechende Gründe vorliegen. Das heißt, wenn du dich nicht an den Ausbildungsvertrag bzw. Pflichten hältst, z. B. wenn du dauernd zu spät kommst oder dich weigerst, übertragene Arbeiten zu erledigen.
Als Azubi hast du Anspruch auf bezahlten Urlaub. Dabei ist gesetzlich genau geregelt, wieviel Urlaub dir mindestens zusteht. Wenn du noch minderjährig bist, gelten für dich andere Bestimmungen als für volljährige Azubis. Je nach Alter bekommst du zwischen 25 und 30 Tagen Urlaub. Bist du bereits 18 Jahre alt, stehen dir wie jedem anderen Arbeitnehmer mindestens 24 Arbeitstage bezahlter Urlaub zu.
Als Azubi hast du das Recht auf eine angemessene Vergütung, die von Ausbildungsjahr zu Ausbildungsjahr steigt. Wieviel du genau bekommst, hängt von dem Beruf ab, den du erlernst, der jeweiligen Branche sowie dem Bundesland, in dem sich dein Ausbildungsbetrieb befindet. In vielen Branchen haben Arbeitgeber und Gewerkschaften Tarifverträge ausgehandelt, die regeln, wieviel ein Azubi verdient. Ohne tarifliche Vereinbarung verdienst du meistens etwas weniger. Jedoch darfst du höchstens 20 % weniger verdienen als der Durchschnitt in deiner Region und Branche.
Mit Abschluss deiner Ausbildung muss dein Ausbildungsbetrieb dir ein Ausbildungszeugnis ausstellen. Die meisten Betriebe stellen von sich aus ein qualifiziertes Zeugnis aus, in welchem Angaben zu deinen Leistungen und deinem Verhalten stehen. In einem einfachen Zeugnis fehlen diese Angaben. Bitte also in jedem Fall um ein qualifiziertes Zeugnis, denn das brauchst du später für Bewerbungen.
Deine Pflichten
So wie dein Betrieb dazu verpflichtet ist, dir alles beizubringen, was in der Ausbildungsordnung steht, bist du dazu verpflichtet, alles zu tun, damit du das Ausbildungsziel erreichst. Dazu gehört auch, dass du dir aufgetragene Arbeiten mit größter Sorgfalt ausführst.
Als Auszubildender bist du verpflichtet, die Berufsschule zu besuchen. Dein Betrieb muss dich für den Schulbesuch von der Arbeit freistellen. Die Freistellung gilt für alle Unterrichtsstunden und -pausen, aber auch für schulische Veranstaltungen wie z. B. Betriebsbesichtigungen.
Die Teilnahme an der Zwischen- sowie der Abschlussprüfung ist ebenfalls Pflicht für dich. Solltest du aus Krankheitsgründen nicht teilnehmen können, kannst du von der Prüfung zurücktreten – aber nur, wenn du den Rücktritt rechtzeitig vor der Prüfung schriftlich bei der für dich zuständigen Kammer einreichst und ein ärztliches Attest als Nachweis vorlegen kannst. Vielleicht kommt für dich ein Nachteilsausgleich aufgrund deiner ADHS in Betracht. Solche Nachteilsausgleiche in der Prüfung sind vorab mit der zuständigen Kammer im Einzelfall zu klären.
Zu deinen Pflichten gehört auch dein Berichtsheft, d. h. deine Ausbildungsnachweise ordnungsgemäß schriftlich zu führen und deinem Ausbilder regelmäßig vorzulegen.
Als Auszubildender bist du dazu verpflichtet, das Betriebsgeheimnis zu wahren. Das heißt, dass du keine vertraulichen Informationen aus deinem Betrieb ausplaudern darfst, etwa an Freunde, Familie oder Bekannte. Wenn du dir nicht sicher bist, welche Informationen das umfasst, frage einfach nach!
Die meisten Betriebe haben eine Betriebsordnung, die natürlich auch für Azubis verpflichtend ist. Dazu können z. B. Sicherheits- oder andere betriebseigene Vorschriften gehören. Dein Arbeitgeber muss dich darüber informieren und du musst dich daran halten. Das gilt insbesondere auch für den pünktlichen Arbeitsbeginn!
Anweisungen von deinen Vorgesetzten musst du befolgen und angewiesene Arbeiten ausführen. Allerdings dürfen deine Vorgesetzten dir keine Anweisungen geben, Dinge zu tun, die nichts mit deiner Ausbildung zu tun haben.
Jeder kann mal krank werden, und dann musst du natürlich weder in den Betrieb noch in die Berufsschule gehen. Allerdings musst du ein paar Regeln beachten:
- Schnell Bescheid sagen: Gib deinem Ausbilder so schnell wie möglich, am besten vor Arbeitsbeginn, Bescheid, dass du erkrankt bist und nicht zur Arbeit kommen kannst sowie wann du voraussichtlich wieder arbeitsfähig bist. Das gleiche gilt für die Berufsschule. Auch hier musst du umgehend Bescheid sagen, wenn du krankheitsbedingt nicht zum Unterricht kommen kannst.
- Krankheitsmeldung vorlegen: Gehe zum Arzt und lasse dir ein Attest, d. h. eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, ausstellen. In deinem Arbeitsvertrag steht genau, ab welchem Tag du ein Attest vorlegen musst. Viele Betriebe verlangen schon ab dem ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, spätestens aber zum dritten Tag sollte sie vorliegen. Auch bei deiner Berufsschule solltest du dich erkundigen, wann das Attest vorliegen muss.
- Gesund werden: Tatsächlich hast du als Azubi wie jeder Arbeitnehmer die Pflicht, alles dafür zu tun, um wieder gesund zu werden. Je nachdem, was du für eine Krankheit hast, können damit unterschiedliche Anforderungen an dich verbunden sein. Wenn du z. B. Maurer lernst und aufgrund eines gebrochenen Arms arbeitsunfähig geschrieben bist, kannst du trotzdem ins Kino gehen. Wenn du aber z. B. eine Grippe hast und es dir nach ein paar Tagen schon besser geht, du aber noch krankgeschrieben bist, solltest du zuhause bleiben und dich weiter schonen.