Finanzielle Unterstützung

Wenn du dich für eine duale Ausbildung entscheidest, erhältst du eine Ausbildungsvergütung. Das ist zwar schon einmal nicht schlecht, wird aber oft nicht reichen, um deinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Insbesondere wenn du nicht mehr zuhause wohnen kannst, weil dein Ausbildungsbetrieb zu weit entfernt ist, kann es sein, dass du finanzielle Unterstützung brauchst, um über die Runden zu kommen. Noch viel mehr gilt dies für Auszubildende schulischer Berufsausbildungen, die meist gar keine Vergütung erhalten. Hier erfahrt ihr, welche Hilfen es gibt und wo ihr sie beantragen könnt.


Vor Ausbildungsbeginn erledigen

Wenn du für deine duale Ausbildung an einen anderen Ort ziehst, reicht deine Ausbildungsvergütung vermutlich nicht aus, um deine Kosten für Miete, Heimfahrten und Lebensunterhalt zu decken. Dann kannst du bei deiner Agentur für Arbeit Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen – allerdings nur, wenn dein Ausbildungsberuf staatlich anerkannt ist. Wieviel und ob du Unterstützung erhältst, hängt dann vor allem vom Einkommen deiner Eltern ab. Wende dich für BAB an deine Agentur für Arbeit.

Azubis, die eine schulische Ausbildung absolvieren, können unter bestimmten Voraussetzungen BAfög-berechtigt sein. „BAfög“ meint die Leistungen, die Schülern, Azubis oder Studierenden nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAfög) zustehen können. Tipp: Einen Antrag auf Schüler-BAfög kannst du bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung stellen.

Für Kosten, die dir im Rahmen deiner Ausbildungsplatzsuche und dem Ausbildungsstart entstehen, kannst du finanzielle Unterstützung aus dem Vermittlungsbudget beantragen. Dazu gehören z. B. Kosten für deine Bewerbung, für Arbeitsmittel oder Nachweise sowie Umzugskosten, sofern der Umzug ausbildungsplatzbedingt ist. Für die Zuweisung dieser finanziellen Hilfe sind deine Agentur für Arbeit oder dein Jobcenter zuständig.

Bis du 25 Jahre alt bist, erhalten deine Eltern, solange du studierst oder eine staatlich anerkannte Ausbildung machst, Kindergeld für dich. Wenn du für deine Ausbildung allerdings ausziehst, steht das Kindergeld dir zu. Deine Eltern müssen dir das Kindergeld entsprechend weiterleiten. Aber Achtung: Damit du oder deine Eltern Anspruch auf Kindergeld haben, müssen einige Kriterien erfüllt sein:

  1. Die Ausbildungs- oder Studiendauer sollte im Rahmen der regulären Dauer liegen.
  2. Vorlage von Leistungsnachweisen, die vor allem bei Ausbildungen und Studiengängen mit Anwesenheitspflicht erforderlich sind.
  3. Eine Ausbildungszeit von zehn Stunden oder mehr pro Woche.

Wenn dein Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) abgelehnt wurde, hast du unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Wohngeld. Zum Beispiel musst du volljährig sein und eine Wohnung am Ausbildungsort haben, die du selbst nicht nur gemietet hast, sondern die du auch selbst bezahlst. Den Antrag fürs Wohngeld stellst du bei der Wohngeldstelle der Gemeinde, in der deine Wohnung liegt.

Wenn du einen Nebenjob hast, steigt dein Gesamteinkommen und es kann sein, dass du deshalb keinen Anspruch mehr auf Kinder- oder Wohngeld hast. Informiere dich besser vorher bei der Familienkasse (Kindergeld) oder der zuständigen Wohngeldstelle.
Wichtig: Bevor du einen Nebenjobs antrittst, kläre, ob du deinen Ausbildungsbetrieb darüber informieren musst und ob du überhaupt neben deiner Ausbildung einer weiteren Tätigkeit nachgehen darfst. Schaue am besten zuerst einmal in deinen Ausbildungsvertrag. Steht hier nichts Genaues drin oder du hast Fragen dazu, wende dich an den Azubi-Beauftragten in deinem Ausbildungsbetrieb oder der zuständigen Kammer.


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